Die nachfolgend dargestellten Mitgliedsbeiträge sind seit dem 1. Januar 2025 gültig:
Voller Beitrag
Halber Beitrag (2)
Voller Beitrag
Halber Beitrag (2)
Eltern
Kind
Anmerkungen
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum Jahresbeginn fällig. Somit ist der 1. Januar der Stichtag für die Altersberechnung zur Bestimmung der Beitragsart. Bezüglich der Altersgrenze zwischen Jugendlichen und Erwachsenen gilt im SV Sande die Definition der Volljährigkeit im BGB: Vollendung des 18. Lebensjahres.
Bitte beachten Sie: Abteilungen des Sportvereins können mit Zustimmung des Hauptvorstandes zusätzliche Abteilungsbeiträge erheben und über die Laufzeit der Zahlungspflicht eigene Bestimmungen treffen. Diese werden dann ggf. abweichend vom jährlichen Einzug erhoben.