Jugendordnung

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Funktionsträger bilden die Vereinsjugend im Sportverein Blau-Weiß Sande 1946 e.V..

§ 2 Aufgaben und Ziele

Im Rahmen des in der Satzung des Sportvereins Blau-Weiß Sande 1946 e.V. definierten Zwecks ist die Vereinsjugend jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§ 3 Organe der Vereinsjugend

Die Organe der Vereinsjugend sind

  • der Jugendausschuss
  • der Jugendleiter

§ 4 Der Jugendleiter

Die Wahl des Jugendleiters, seine Aufgaben und seine Stellung im Vorstand sowie die Wahl seines Stellvertreters sind in der Vereinssatzung geregelt.

§ 5 Der Jugendausschuss

Jede Abteilung im Sportverein, die mindestens 10 jugendliche Mitglieder hat, muss ein für die Jugendarbeit zuständiges Mitglied des Abteilungsvorstandes oder einen in der Abteilung für die Jugend tätigen Funktionsträger als Jugendausschuss-Mitglied benennen. Abteilungen mit weniger als 10 jugendlichen Mitgliedern können aus ihren Reihen ein Jugendausschuss-Mitglied benennen. Die Benennung erfolgt für jeweils zwei Jahre. Wieder-Benennung ist möglich.

Mit Beendigung der Vereinsmitgliedschaft oder mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Abteilungsvorstand bzw. mit der Beendigung der Tätigkeit für die Abteilungsjugend endet auch das Amt als Mitglied für den Jugendausschuss. Bei einer Beendigung vor Ablauf der regulären Amtszeit wird ein Nachfolger zunächst für den Rest der Amtszeit benannt.

Der Jugendleiter und sein Stellvertreter sind stimmberechtigte Mitglieder des Jugend­ausschusses. Der Jugendleiter bzw. bei Verhinderung sein Stellvertreter beruft den Jugend­ausschuss mindestens zweimal jährlich ein, er bzw, sein Stellvertreter leitet dessen Sitzungen. Der Jugendausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit, unabhängig von der Anzahl erschienener Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Aus­schlag.

§ 6 Aufgaben des Jugendausschusses

Der Jugendausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Ergänzung der Jugendarbeit in den Abteilungen durch abteilungsübergreifende Maß­nahmen
  • Erstellung von Vorschlägen an Vereinsvorstand und Abteilungsvorstände zur Aus­gestaltung der Jugendarbeit
  • Abteilungsübergreifender Erfahrungsaustausch zur Jugendarbeit
  • Festlegung von Grundsätzen zur Verwendung der der Jugendkasse zufließenden Mittel
  • Wahl zweier Mitglieder zur jährlichen Prüfung der Jugendkasse auf jeweils zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig, jedoch mit der Maßgabe, dass bei jeder Wahl ein Prüfer – und zwar der am längsten im Amt befindliche – ausscheidet.
  • Entgegennahme des Kassenberichtes und des Berichts zur Kassenprüfung

Der Jugendausschuss soll der Mitgliederversammlung geeignete Kandidaten zur Wahl des Jugendleiters und seines Stellvertreters vorschlagen.

§ 7 Jugendarbeit in der Abteilung

In den Abteilungen mit mehr als 10 Mitgliedern über 10 Jahre sollen die jeweiligen Mitglieder des Jugendausschusses mindestens einmal pro Jahr eine Versammlung der Jugendlichen ein­berufen. Zu ihr ist mindestens zwei Wochen vorher durch Bekanntgabe in den Übungs- bzw. Trainingsgruppen einzuladen.

§ 8 Änderungen der Jugendordnung

Gemäß Satzung sind Änderungen der Jugendordnung Aufgabe des Vorstandes. Der Vorstand muss vor geplanten Änderungen die Stellungnahme des Jugendausschusses einholen.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Jugendordnung wurde vom Vorstand des SV Blau-Weiß Sande 1946 e.V. in seiner Sitzung am 10. Februar 2014 beschlossen. Sie soll am 15. März 2014 in Kraft treten, gleichzeitig wird die bisherige Jugendordnung aus dem Jahr 2002 außer Kraft gesetzt.

 

Paderborn-Sande, den 10. Februar 2014

gez. Ferdinand Leuer, Vorsitzender gez. Helmut Steinmetz, Geschäftsführer