Neues zur Corona-Schutzverordnung vom 8.3.2021

Ab morgen (8.3.2021) ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gültig. Die Verordnung kann unter 2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf gelesen oder heruntergeladen werden.

Für den Sportbetrieb relevant ist zunächst der §9 (1). Demnach ist der Hallensport weiterhin untersagt. Sport unter freiem Himmel ist unter strengen Einschränkungen erlaubt:

  1. Höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten
  2. Ausbildung im Einzelunterricht (bei mehreren Gruppen muss ein Abstand von 5 Metern eingehalten werden)
  3. Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
  4. Umkleiden/Duschen dürfen nicht genutzt werden
  5. Trainieren mehrere Gruppen/Einzelpersonen auf einer Sportanlage,  muss ein Abstand von 5 Metern eingehalten werden.

Weiterhin regelt die Verordnung in §16, dass Kreise und Städte ja nach Inzidenzlage weitere Öffnungen erlauben können. Derzeit (7.3.2021, 12 Uhr) sind dazu weder von der Stadt Paderborn (Paderborn – Coronavirus: Aktuelle Regelungen) noch vom Kreis Paderborn (Tagesaktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Kreis Paderborn) eigene Verfügungen gemäß §16 Corona-Schutzverordnung NRW veröffentlicht.

Zusätzlich muss (wie bereits in 2020) die Stadt Paderborn die Sportstätten erst einmal für den Betrieb freigeben und die Anforderungen gemäß Abstandsregeln, Rückverfolgung etc. bekanntgeben. Stephan Grabsch hat hier bereits den Kontakt mit der Stadt Paderborn aufgenommen.

Leider können wir derzeit also für den SV BW Sande noch keine Freigabe für die Aufnahme des Sportbetriebs (Ausnahme Tennis) geben. Sobald neue Information bekannt werden, werden diese unmittelbar weitergeben.

Viele Grüße
Hermann Schultebeyring (Vorsitzender SV Sande)